Am gestrigen Montag erklärte sich die EU dazu bereit, den Fluggesellschaften sieben Monate Zeit einzuräumen, um sich nach dem Brexit an die Kontroll- und Eigentumsregeln der Union anzupassen. Alle in der EU agierenden Fluggesellschaften müssen ihre Beteiligungsstruktur bis zum 27. Oktober 2019 anpassen, sodass der Großteil der Aktien weiterhin von Aktionären innerhalb der Europäischen Union kontrolliert wird, sobald alle britischen Investoren nicht mehr als solche gezählt werden...Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.